Demo unseres Landesverbands anläßlich des Besuchs von Ministerpräsident Kretschmann / Grüne im Neckar-Odenwald-Kreis / Übergabe einer Resolution Siehe unter Aktuelles / Landesverband / News

Mitgliederversammlung des Landesverbands über das Geschäftsjahr 2021

Mitgliederversammlung des Landesverbands über das Geschäftsjahr 2021

Sehr geehrte Damen und Herren in den Vorständen unserer im BW-Landesverband zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen, hiermit lade ich Sie im Namen des gesamten Vorstands unseres Landesverbands zu unserer Mitgliederversammlung über das Geschäftsjahr 2021 sehr herzlich ein. Sie wird – wie früher schon einmal – am Sonntag, den 25.9.2022 wieder in Siegelsbach stattfinden. Die Einladung sowie die Tagesordnung und weitere Einzelheiten ersehen Sie aus dem Anhang. Nachdem wir im letzten Jahr Wahlen durchgeführt haben, werden in diesem Jahr keine Wahlen durchgeführt. Aus organisatorischen…

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Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung des Landesverbandes baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften e.V. Liebe Mitglieder, wir laden Euch/Sie sehr herzlich zu unserer Mitgliederversammlung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 ein am Sonntag, den 25.07.2021 von 11.00 Uhr – 17.00 Uhr in 75223 Niefern, Pforzheimer Straße 52, Best Western Queens Hotel Beginn: 11:00 Uhr Tagesordnung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 Top 1   Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Top 2   Wahl eines Protokollführers Top 3   Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung Top 4   Feststellung…

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EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt (auch) Europäisches Umweltrecht

EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt (auch) Europäisches Umweltrecht

Rechtsanwalt Dr. Rico Faller weist darauf hin, dass das Urteil auch für das Umweltrecht relevant ist und eine Stärkung der übergeordneten unionsrechtlichen Vorgaben beinhaltet. Dies betreffe beispielsweise die unionsrechtlichen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zur Vogelschutzrichtlinie, aber auch weitere Konfliktbereiche zwischen dem Deutschen Recht und dem Unionsrecht. Bitte beachten Sie den nachstehenden Link zur Presseerklärung der Rechtsanwälte Caemmerer und Lenz, Karlsruhe. Link: https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles-publikationen/karlsruhe-erfurt/das-ezb-urteil-und-das-umweltrecht-1/ Download PDF: CL-EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD: DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG

VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD: DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG

02.01.2020 – CL-Pressemitteilung vom 23.12.2019: Grundlagenentscheidungen des VGH Baden-Württemberg zur Windenergie Der VGH Baden-Württemberg hat das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“ bestätigt und festgestellt, dass die Vorgaben der Landesregierung BW gegen Umweltrecht verstoßen. Die Anträge des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatten Erfolg. Caemmerer & Lenz-Link: https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD: DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG In zwei Beschlüßen vom 17.12.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Genehmigungen zur Umwandlung von Waldflächen (Rodungen) zugunsten der Errichtung und…

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Neuer Landesentwicklungsplan NRW: Erholung für die Wälder – Keine Windenergie im Wald

Neuer Landesentwicklungsplan NRW: Erholung für die Wälder – Keine Windenergie im Wald

12.07.2019 – PRESSEMITTEILUNG Nordrhein-Westfalen Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt neuen Landesentwicklungsplan NRW Neuer Landesentwicklungsplan NRW: Erholung für die Wälder – Keine Windenergie im Wald Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12.07.2019 den neuen Landesentwicklungsplan für Nordrhein/Westfalen beschlossen. Demnach fällt die Privilegierung von Windenergieanlagen im Wald weg. Zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen wurde ein pauschaler Abstand von 1.500 Metern! festgelegt. „Wir begrüßen diese Änderungen, da sie einen wichtigen Beitrag zu mehr Natur- und Artenschutz und mehr Klimaschutz in unseren Wäldern leisten“, erklärte Harry Neumann,…

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