Recht

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Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Hinweise allgemeiner Art, zum Beispiel zum Artenschutz, Landschaftsschutz und andere.
Sie finden hier auch offizielle Anwaltsgutachten, Bescheide und Stellungnahmen von Behörden oder Ministerien.
Wir erlauben uns, im Einzelfall unsere persönliche Meinung zu äußern.

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Windenergie und Artikel 20a Grundgesetz

Der weitere Ausbau der Windkraft ist verfassungswidrig. Die Organe des Staates müssen die Verfassungsmäßigkeit ihres weiteren Tuns durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Prof.Dr.Werner Mathys
Telgterstr. 18, 48268 Greven
Dr.Werner.Mathys@t-online.de
www.gegenwind-greven.de
Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.
Regionalsprecher Münsterland des Landesverbandes VERNUNFTKRAFT-NRW e.V.

Download PDF: Windkraft-und-Grundgesetz

Windenergieerlass Baden-Württemberg rechtswidrig – Rodung gestoppt

CL-Pressemitteilung an dpa Berlin vom 18.02.2019

Link:
https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles-publikationen/karlsruhe-erfurt/pressemitteilung-windenergieerlass/

Download-Pressemitteilung

Mit Beschluss vom 15.02.2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg – 10 K 536/19 – die Rodung für den geplanten „Windpark Blumberg“ im Schwarzwald-Baar-Kreis gestoppt. Das Gericht hat damit über einen Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) positiv entschieden.

Dies war erforderlich, nachdem bekannt geworden ist, dass kurzfristig die Rodung von ca. fünf Hektar Wald stattfinden soll und das Regierungspräsidium Freiburg trotz geltend gemachter Bedenken die sofortige Vollziehung der Waldumwandlungsgenehmigung („Rodungsgenehmigung“) angeordnet hatte. Das Regierungspräsidium hatte dem projektierenden Unternehmen die beantragte Genehmigung erteilt, gestützt auf Nr. 5.1 des „Windenergieerlasses Baden-Württemberg“. Dieser gibt vor, dass die Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 13 BImSchG) nicht die Rodungsgenehmigung nach §§ 9 ff. LWaldG erfasst und deshalb das Regierungspräsidium für diese Genehmigung zuständig sei. Deshalb habe nicht das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde, sondern das Regierungspräsidium als Forstbehörde über den Rodungsantrag entscheiden dürfen. Zudem, so das Regierungspräsidium und der Projektierer, sei auch die Monatsfrist, innerhalb derer hätte geklagt werden können, abgelaufen.

Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz bestätigt, dass der Windenergieerlass Baden-Württemberg mit den Vorgaben des Unionsrechts nicht zu vereinbaren ist.

Download Gutachten

Download Musteranschreiben

Download Pressemitteilung Caemmerer-Lenz an dpa

Link zur CL-Pressemitteilung von 05.10.2017

Ausnahme vom Tötungsverbot – Bescheid des RP Karlsruhe vom 16.05.2017

Hier der unserer Meinung nach eindeutig rechtswidrige Bescheid des RP Karlsruhe vom 16.05.2017, mit dem eine „Ausnahme vom Tötungsverbot“ für Europäische Vogelarten (hier Rotmilan) ausgesprochen wurde, und unsere Anmerkung dazu.

Download RP-Bescheid

Download Anmerkungen zum Bescheid