VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD: DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG

VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD: DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG

CL-Pressemitteilung vom 23.12.2019: Grundlagenentscheidungen des VGH Baden-Württemberg zur Windenergie

Der VGH Baden-Württemberg hat das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“ bestätigt und festgestellt, dass die Vorgaben der Landesregierung BW gegen Umweltrecht verstoßen. Die Anträge des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatten Erfolg.

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VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD:
DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG
In zwei Beschlüßen vom 17.12.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Genehmigungen zur Umwandlung von Waldflächen (Rodungen) zugunsten der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug „Länge“ ( 10 S 823/19 südöstlich von Donaueschingen gelegen und 78176 „Blumberg-Riedöschingen“ ( 10 S 566/19 ) für rechtswidrig erklärt.

Es handelt sich um Grundsatzentscheidungen, die die bisherige baden-württem-bergische  Genehmigungspraxis zur Behördenzuständigkeit, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zum Umfang der Prüfungspflicht bei Waldumwandlungen mit Landes- und Bundesrecht für unvereinbar erklären.

Die Beschlüsse betreffen bereits erteilte Genehmigungen ebenso wie derzeit laufende oder künftige Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen mit Waldumwandlung.

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